Versicherungsschutz für
Helfer bei der Ökumenischen Nachbarschaftshilfe Feldkirchen-Westerham e.V.

Ein Versicherungsschutz ist nur gesichert, wenn eine Beauftragung durch die Einsatzleitung der Nachbarschafthilfe erfolgt ist.


Unfallversicherung

Alle unsere Helfer, die sich bei einer Tätigkeit für die NBH verletzen oder erkranken, sind durch die BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichert. Das gilt auch für Wegeunfälle (Wege vom oder zum Ort der versicherten Tätigkeit).
Geschützt ist nur der Helfer selbst, d. h. Leben und Gesundheit. Nicht versichert sind dem Helfer gehörende Sachen. Ausgenommen Hilfsmittel wie Brille oder ein Sachschaden bei Hilfeleistung, z. B. bei Unglücksfällen.

Weitere Details bitte der Homepage der BGW entnehmen: https://www.bgw-online.de.
Siehe auch das verlinke Merkblatt oder einfach bei der Geschäftsstelle nachfragen.

Haftpflichtversicherung

Alle unsere Helfer, die für die NBH tätig sind, sind über eine Betriebs-Haftpflicht-Versicherung geschützt. Das betrifft alle Arten von Tätigkeiten wie z. B. Haushalts-/Familienhilfe, Botengänge, Sozialberatung, Öffentlichkeitsarbeit. Sie umfasst die Freistellung des Helfers von berechtigten Schadensersatzansprüche, aber auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sie umfasst sowohl Personen- und Sachschäden, als auch Vermögensschäden. Versichert ist auch die Grunddeckung im Rahmen von Umweltschäden.

KFZ-Versicherung

Bei der Benutzung der Nachbarschaftshilfe-Autos sind unsere Helfer als Fahrer und auch als Beifahrer versichert.

Selbstverschuldeter Unfall mit dem Nachbarschaftshilfe-Auto
Bei einem selbstverschuldeten Unfall ist der Fahrer über die Unfallversicherung, siehe Unfallversicherung, versichert, alle Beifahrer über die Haftpflichtversicherung des Nachbarschaftshilfe-Autos.
Das Auto ist gesetzlich haftpflichtversichert. Die Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden eines Dritten.
Das Auto selbst ist vollkaskoversichert (mit einem Selbstbehalt). Diese Versicherung ersetzt alle Schäden am Nachbarschaftshilfe-Auto.

Fremdverschuldeter Unfall
Für alle Schäden bei Personen (Fahrer und Beifahrer) sowie für Schäden am Nachbarschaftshilfe-Auto haftet die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Selbstverschuldeter Unfall bei Fahrten mit dem Privat-Auto
Fahrten mit dem Privatauto sind nur dann versichert, wenn sie im ausdrücklichen Auftrag und für die Nachbarschaftshilfe erfolgen. Fahrten müssen über die Einsatzleitung oder ein Vorstandsmitglied beauftragt und genehmigt sein sein und werden dort vor Fahrtantritt dokumentiert. Außerhalb dieser Regelung besteht kein Versicherungsschutz.

Auch hier ist der Fahrer über die Unfallversicherung versichert. Alle Beifahrer sind über die Haftpflichtversicherung des Privatautos abgesichert.
Das Auto selbst ist gesetzlich haftpflichtversichert. Die Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden eines Dritten. Eine Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse wird durch eine Rabattverlust-Versicherung ausgeglichen.
Das Privatauto selbst ist über eine „Dienstfahrt-Kaskoversicherung“ vollkaskoversichert. Diese Versicherung ersetzt alle Schäden am Privat-Auto.

Für weitere Details bitte einfach bei der Geschäftsstelle nachfragen.

Fristgerechte Schadensmeldungen
Bei allen Versicherungen sind Sie verpflichtet, umgehend einen Schaden oder Unfall zu melden.
Dazu reicht ein Anruf oder eine E-Mail an die Geschäftsstelle der Nachbarschaftshilfe.
Mit einer unterlassenen oder verspäteten Schadensmeldung gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz beim Versicherer.
Bei Schäden am Nachbarschaftshilfe-Auto oder bei selbstverschuldeten Unfällen mit dem Privatauto muss der Versicherer eine Reparatur freigeben. Bitte nicht selbst beauftragen.

Die Geschäftsstelle unterstützt Sie bei der Schadensmeldung und der Abwicklung.

Merkblatt der BGW - download

Information zum Ehrenamt - download